UVgO

Für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte wurde am 05.01.2017 die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) bekanntgegeben. Diese muss jedoch noch von den Ländern als „Verbindlich“ in Kraft gesetzt werden. Sie ersetzt die VOL Teil A. Nach Ihrer Inkraftsetzung gelten die Vorschriften der UVgO für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.

Die UVgO orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schellenwerte geltenden Vergabeverordnung von April 2016.

Quelle: Auszug aus der Bekanntmachung der UVgO Ausgabe 2017

Da jedoch die Bedürfnisse und Ziele sowie deren Größenordnung (Kosten) noch unklar sind, bestehen gerade in der Startup-Phase der Projekte, insbesondere bei der Vergabe für die freiberuflichen Leistungen, hohe Risiken eines Vergabeverstoßes.

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